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WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Durch mich vermeiden Sie Risiken!

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Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Hausverwalter?

Beim Erwerb oder Verwaltung einer Eigentumswohnung ist meine fachliche Beratung als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseingentumsrecht sowie als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht ebenso auf die Vermeidung der Eingehung weiterer Risiken ausgelegt, die sich auch aus einer früheren Nutzung des Veräußerers oder wenn sich solche im Rahmen bestehender Wohnungseigentümergemeinschaften oder aufgrund  Mietverträge ergeben können. Dies gilt insbesondere auch für Fragen, die sich bei der Beurteilung der technischen, also handwerklichen Ausführungsqualität der erbrachten Leistungen stellen.

Die Notwendigkeit der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird durch eine Ortsbegehung durch mich und dem Mandanten entschieden. Ich arbeite je nach Gewerk mit namhaften Sachverständigen zusammen.

Von zentraler Bedeutung ist die rechtzeitige Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums, da hier bei nicht erkannter falscher Bauausführung erhebliche Schäden entstehen können, beispielsweise bei fehlendem Chloridschutz aufgehende Bauteile in der Tiefgarage.

 

Hier ist der Verwalter gefordert, rechtzeitig im Rahmen seiner Instandhaltungsverpflichtung und Instandsetzungsverpflichtung geeignete Maßnahmen vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dies geschieht regelmäßig dadurch, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft die Gewährleistungsansprüche der Erwerber an sich zieht.

Mein diesbezügliches Spektrum im Wohnungseigentumsrecht 

umfasst ebenso die nebenstehend aufgeführten wohnungseigentumsrechtlichen Rechtsgebiete, in denen Sie mich gerne konsultieren können:

  • Baumängel Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Gewährleistungsansprüche Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum

  • Wohnungseigentum 

  • Teileigentum

  • Sondernutzungsrecht

  • Eigentümerversammlung

  • Anfechtung von Beschlüssen

  • Zwangsverwaltung

  • Rücklagen

  • Sonderumlage

  • Sanierung des Gemeinschaftseigentums

  • Änderung der Teilungserklärung

  • Grundbucheintrag

  • Grunderwerbsteuer

  • Grundpfandrechte

  • Vorkaufsrecht

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