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BAURECHT

Es gilt leider der Grundsatz,

kein Bau ohne Mängel!

Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts oder der Erwerb einer neuen oder gebrauchten Eigentumswohnung oder sonstigen Immobilie von Privat oder einem Bauträger ist nicht nur eine finanzielle und persönliche Herausforderung, sondern bringt insbesondere bereits in der Planungs- und/oder Bauphase eine Reihe unterschiedlicher Baurechtsprobleme und/oder Planungsprobleme, die sich in der Regel nur bei rechtzeitiger anwaltlicher Inanspruchnahme stoppen, beschleunigen und/oder regeln bzw. beseitigen lassen und nur dann zu einer schnellen Schadensbeseitigung oder Schadensminimierung führen.

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Aufgrund der Komplexität eines notariellen Bauträgervertrags kann dieser diverse Fallstricke enthalten. Es ist deswegen dringend zu empfehlen, dieses Vertragswerk einschließlich der Baubeschreibung sowie der Teilungserklärung einschließlich Pläne vor deren 

Beurkundung vollständig durch einen baurechtlich versierten Fachanwalt gründlich prüfen zu lassen.

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Aufgrund meines fundierten Fachwissens, insbesondere im Bereich des Baurechts und Architektenrechts  (Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht) und meines hohen technischen Verständnisses werden Sie umfassend bei Ihrem Bauvorhaben, insbesondere auch bei technisch anspruchsvollen Bauträgerprojekten (Gewerbebauten, Seniorenresidenzen, Mehrfamilienhäuser und Denkmäler) und erworbenen oder noch zu erwerbenden Immobilie beraten und Ihre Belange außergerichtlich und gerichtlich erfolgreich von mir vertreten und durchgesetzt.

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Dazu gehören insbesondere die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B etc.

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Darüber hinaus berate ich meine privaten und gewerblich tätigen Mandanten im Architektenvertragsrecht und Ingenieurvertragsrecht 

sowie im Bereich deren Haftung und in den nebenstehenden Rechtsgebieten.

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1.Bauvertragsrecht
a) BGB-Bauvertrag
b) VOB-Bauvertrag
c) Besondere Vertragstypen, z. B. Bauträgerverträge

2. Baudurchführung
a) Ausführung der Bauleistung
b) gestörter Bauablauf: Verzögerung,
     Behinderung, Bedenken, Unterbrechung
c) Abnahme

3. Vergütung des Auftragnehmers
a) Vergütung beim BGB-Bauvertrag
b) Vergütung beim VOB-Bauvertrag
c) Abrechnung der Bauleistung

4. Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers
a) Baumängel, vor und nach Abnahme/Übergabe
b) Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers
c) Ansprüche des Bestellers (Bauherr)

5. Instrumente der Anspruchssicherung
a) Vertragserfüllungssicherheiten,
     Gewährleistungssicherheiten des Bestellers
b) Bauhandwerkersicherheiten
c) Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen 
    (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG)

6. Architektenrecht
a) Vertragsrecht
b) Vergütung des Architekten, HOAI
c) Haftung des Architekten

sowie

  • Abstandsflächen

  • Bauaufsicht

  • Baugenehmigung

  • Bauordnungsrecht

  • Bauplanungsrecht

  • Bauprozessrecht

  • Bausummenüberschreitung

  • Beweissicherungsverfahren

  • Generalübernehmer

  • Öffentliches Baurecht

  • Privates Baurecht

  • selbstständiges Beweisverfahren

  • Subunternehmer

  • Zivilrecht mit baurechtlichem Bezug

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