IMMOBILIENRECHT
Wenn es um Immobilien geht, ist rechtzeitig in Anspruch genommene juristische Beratung essenziell!
Wenn es um Immobilien geht, sind rechtliche Probleme oft nicht weit entfernt. In diesem Zusammenhang unterstütze und vertrete ich Verkäufer oder Erwerber, Bauträger, Projektentwickler und Bauherren, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen.
Deswegen ist es für eine fachliche Rechtsberatung durch mich unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, kläre ich für Sie, ob und wie es den rechtlichen Planungsanforderungen hinsichtlich Bauordnung und
Bauplanung genügt.
Ich unterstütze Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen, damit die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird.
Beim Kauf einer bereits errichteten, also in der Regel gebrauchten Immobilie können Sie durch meine Beratung die damit verbundenen Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentumsverhältnissen und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben.
Darüber hinaus prüfe ich für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und Kreditsicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.